Wasserversorgungsanlagen, Inspektion gemäß Trinkwasserverordnug
Jeder, der Wasser in Verkehr bringt, muss seine Wasserversorgungsanlage mindestens ein Mal jährlich untersuchen lassen (Inspektion).
Zu Beginn wird eine Gesamtaufnahme der WVA angelegt. Hierfür werden Schemaskizzen der Trinkwasserversorgung sowie behördliche Bescheide angefordert. Liegen keine aktuellen Schemaskizzen vor, werden diese in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, meist mit dem Wassermeister, aktualisiert. Anhand der Schemaskizzen wird ein Beprobungsplan durch den Gutachter festgelegt. Der Untersuchungsumfang und die Frequenz der Beprobungen der WVA pro Jahr sind abhängig von ihrer Größe und den Gegebenheiten. Bei der Erstbeprobung werden der Lokalaugenschein (Bewertung der Anlage) und die Beprobungen der Wasserversorgungsanlage durch den Gutachter durchgeführt. Gibt es keine Auffälligkeiten bei den Vor-Ort-Messungen und bei den Laboruntersuchungen, wird das entsprechende Gutachten samt Untersuchungsbericht an den Auftraggeber übermittelt.
Gibt es Grenzwertüberschreitungen bei den untersuchten Methoden, wird der Auftraggeber unmittelbar verständigt und nach Erörterung der Ursachen (z.B. Stagnation oder Rohrbruch) und Hilfestellung (siehe Desinfektion), eine Nachbeprobung angesetzt. Stattfindende Maßnahmen werden im Gutachten angeführt.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Mag. Manuel Tusch
Bakteriologielaborleiter, Trinkwasser, Badewasser, Legionellen
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1017
F +43 512 209100 1100
manuel.tusch(at)wassertirol.at

Dr. Michl-Friedrich Klenner
Facharzt für Hygiene, Trinkwassergutachter gemäß § 73 LMSVG
T +43 512 209100
F +43 512 209100 1100
office(at)wassertirol.at

DI (FH) Gerhard Czermak
Trinkwassergutachter gemäß §73 LMSVG
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1012
F +43 512 209100 1100
gerhard.czermak(at)wassertirol.at

