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Wasser Tirol - Wasserdienstleistungs-GmbH, ein guter und verlässlicher Partner in der Ressourcenbewirtschaftung und Qualitätssicherung ...
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Trinkwasserüberprüfungen nach der Trinkwasserverordnung



Jeder der Wasser in Verkehr bringt ist verpflichtet dies entsprechend nach Trinkwasserverordnung überprüfen zu lassen. Die Trinkwasserverordnung (BGBl.II 304./2001 idgF) regelt die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das Trinkwasser muss ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet werden können. Dazu dürfen die festgelegten Grenz- und Richtwerte bei den bakteriologischen Untersuchungen nicht überschritten werden. Die Beurteilung der Genusstauglichkeit des Trinkwassers ist von einer berechtigten Person gem. §73 LMSVG durchzuführen.

Unser akkreditiertes Labor für Umweltanalytik ist autorisiert, umfassende Trinkwasseranalysen sowie Beurteilungen von Wasserversorgungsanlagen (WVA) durchzuführen und entsprechende Inspektionsberichte auszustellen.

Dazu bieten wir folgende Leistungen:

  • Inspektion der Anlage inkl. Probenahme
  • Analyse der Proben
  • Beratende Funktion bei der Abklärung von Ursachen bei etwaigen Parameter- oder Indikatorparameterüberschreitungen
  • Befunderstellung und Bewertung anhand der Analyseergebnisse
  • Gutachten gem. TWV

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:



Mag. Manuel Tusch
Bakteriologielaborleiter, Trinkwasser, Badewasser, Legionellen
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1017
F +43 512 209100 1100
manuel.tusch(at)wassertirol.at

Dr. Michl-Friedrich Klenner
Facharzt für Hygiene, Trinkwassergutachter gemäß § 73 LMSVG
T +43 512 209100
F +43 512 209100 1100
office(at)wassertirol.at

DI (FH) Gerhard Czermak
Trinkwassergutachter gemäß §73 LMSVG
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1012
F +43 512 209100 1100
gerhard.czermak(at)wassertirol.at