Schwimmbäder, jährliche Überprüfung

Bewilligungsinhaber von Hallenbäder, künstlichen Freibäder, Warmsprudelbäder, Whirlwannen, Saunaanlagen, Bäder an Oberflächengewässern, Kleinbadeteiche unterliegen dem Bäderhygienegesetz (BHygG) BGBl Nr. 254/1976 idgF. und sind daher verpflichtet mindestens einmal pro Jahr ein wasserhygienisches Gutachten über die Wasserbeschaffenheit durch einen Sachverständigen für Hygiene erstellen zu lassen.
Die dem Bäderhygienegesetz zugrundeliegende Bäderhygieneverordnung (BHygV) regelt die Anforderungen an die Wasserqualität, Nebeneinrichtungen, Aufbereitungsverfahren usw. der oben erwähnten Anlagen.
Das Labor für Umweltanalytik der Wasser Tirol ist berechtigt wasserhygienische Gutachten durch seine Sachverständigen für Hygiene (Gutachter gem. §73 LMSVG) zu erstellen. Die Probenahme und Erhebung des Zustandes der technischen Einrichtung wird vom unseren hygienischen Gutachtern oder in dessen Auftrag von unseren qualifizierten Inspektoren durchgeführt. Die chemischen und bakteriologischen Untersuchungen der Wasserproben werden ebenfalls in unserem Haus selbst durchgeführt.
Dazu bieten wir folgende Leistungen:
- Begutachtung und Bewertung der Anlagen aus hygienischer Sicht
- Fachgerechte ProbenahmAnalytik (Chemie, Bakteriologie unter anderem Legionellen)
- Hygienisches Gutachten
- Beratende Funktion
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Mag. Manuel Tusch
Bakteriologielaborleiter, Trinkwasser, Badewasser, Legionellen
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1017
F +43 512 209100 1100
manuel.tusch(at)wassertirol.at

Dr. Michl-Friedrich Klenner
Facharzt für Hygiene, Trinkwassergutachter gemäß § 73 LMSVG
T +43 512 209100
F +43 512 209100 1100
office(at)wassertirol.at

DI (FH) Gerhard Czermak
Trinkwassergutachter gemäß §73 LMSVG
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1012
F +43 512 209100 1100
gerhard.czermak(at)wassertirol.at