Wasserkraftwerke, Vorprüfungen nach § 104 WRG
Vorwiegend zur Einsparung unnötiger Kosten wird die Behörde vor aufwändigen Detailerhebungen vom geplanten Kraftwerksvorhaben informiert.
Im Vorprüfungsverfahren gemäß § 104 (4) Wasserrechtsgesetz von 1959 wird eruiert, ob seitens der Behörde generelle Bedenken bzw. öffentliche Interessen gegen das Vorhaben bestehen und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung der Kraftwerkserrichtung vorhanden sind. Die Stellungnahme der Sachverständigen im Zuge der Vorprüfungsverhandlung kann fundierte Auskünfte über das Bewilligungsrisiko geben.
Die Wasser Tirol - Wasserdienstleistungs-GmbH unterstützt zukünftige Kraftwerksbetreiber bei der Erstellung der für die Vorprüfung durch die Behörde gemäß § 104 (4) Wasserrechtsgestz 1959 benötigten Unterlagen und bei der Vorprüfungsverhandlung.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Salurner Straße 6
6020 Innsbruck
T +43 512 209100
F +43 512 209100 1100
office@wassertirol.at

DI (FH) Andreas Waldner
Umwelt- und Bautechnik, Konstruktion, GIS
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1004
F +43 512 209100 1100
andreas.waldner(at)wassertirol.at

DI Rupert Ebenbichler
Prokurist, Leiter des Büros für Ressourcenwirtschaft
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1005
F +43 512 209100 1100
rupert.ebenbichler(at)wassertirol.at

