Einführung getrennter Abwassergebühren

In sämtlichen Städten und Gemeinden Österreichs beinhaltet die Abwassergebühr sowohl die Kosten der Schmutzwasser- als auch die Kosten der Niederschlagswasserableitung und -behandlung. Der einheitliche Gebührenmaßstab berücksichtigt dabei nicht die Menge des tatsächlichen Niederschlagswassers.
Vor dem Hintergrund einer gerechten, verursacherbezogenen Abwassergebührenverteilung ist die derzeit einheitliche Abwassergebühr künftig zu teilen in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr („Gebührentrennung“ oder „Gebührensplitting“). Das Gesamtgebührenaufkommen in den Städten und Gemeinden steigt durch diese Umstellung nicht, die Abwassergebühren werden lediglich gerechter auf die an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücksbesitzer aufgeteilt.
In mehreren deutschen Ländern ist die Einführung getrennter Abwassergebühren mittlerweile durch die Gerichte verpflichtend vorgeschrieben. Auch für Österreich kann die verpflichtende Trennung der Abwassergebühren erwartet werden.
Die Wasser Tirol hat im vergangenen Jahrzehnt bereits umfangreiche Erfahrungen bei der Einführung getrennter Abwassergebühren in zahlreichen Städten und Gemeinden Deutschlands gesammelt.
Vorteile der getrennten Abwassergebühren
- Gerechte Aufteilung der Gebühren auf tatsächliche Verursacher: Eigentümer großer, befestigter und an die Kanalisation angeschlossener Flächen zahlen zukünftig eine höhere Niederschlagswassergebühr als Eigentümer kleiner, an die Kanalisation angeschlossener Flächen bzw. Eigentümer von Grundstücken, auf denen sämtliches Niederschlagswasser versickert. Die Schmutzwassergebühr wird niedriger sein als die bisherige Einheitsgebühr.
- Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen (gemeindlichen oder städtischen) Flächen – keine Bevorzugung einzelner Gruppen
- Insgesamt keine Gebührenerhöhung, lediglich eine verursacherbezogene Umverteilung der Gebühren
- Bürgernahe, verursacherbezogene Tarifpolitik
- Zeitgemäße, soziale Abwassergebührenpolitik
- Möglichkeit, spezielle Flächen gebührenreduzierernd zu berücksichtigen wie z.B. Ökopflaster oder Rasengittersteinflächen
- Finanzieller Anreiz zur Oberflächenversickerung und Oberflächenentsiegelung
- Vermeidung von Kanalnetzüberlastungen
- Verbesserung der Grundwassererneuerung im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie
- Effizientere Wasserressourcenbewirtschaftung
Vorgehensweise und Informationen
Im Wesentlichen umfassen die Arbeiten zur Einführung getrennter Abwassergebühren die folgenden Arbeitsschritte:
Flächenermittlung
Sämtliche befestigte und an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen werden grundstücksweise durch eine Befragung erfasst und ausgewertet. Diese Arbeiten können durch verschiedene Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden wie z.B. Telefon-Hotline, Bürgerbüro oder Informationsbroschüren.
Kostenträger-Rechnung
Die bei der Abwasserbehandlung anfallenden Kosten werden auf die Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt. Kosten im Bereich der Mischwasserkanalisation werden gutachterlich den Kostenträgern Schmutzwasser und Niederschlagswasser zugeordnet.
Die „neuen“ Gebühren ‚Schmutzwassergebühr‘ und ‚Niederschlagswassergebühr‘ werden aufbauend auf den Ergebnissen von Flächenermittlung und Kostenträger-Rechnung ermittelt. Die Schmutzwassergebühr ist dabei niedriger als die bisherige Einheitsgebühr.
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Geographie, Energie- und Umwelt, GIS
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DI Rupert Ebenbichler
Prokurist, Leiter des Büros für Ressourcenwirtschaft
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