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Einführung getrennter Abwassergebühren




FLEISCHHACKER, E., HERTL, A. (2011):

Gemäß Art. 9 der EG-WRRL soll die Wasserpolitik angemessene Anreize für den Wasserbenutzer schaffen, um die vorhandenen Wasserressourcen (Quellwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser) effizient zu bewirtschaften. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Potential in der betriebswirtschaftlichen Optimierungskette, das sich letztendlich auf den Gebührenzahler, insbesondere auch auf die Gebührengerechtigkeit auswirkt. Die Einführung Getrennter Abwassergebühren ist ein wesentlicher Baustein dieser beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland derzeit bereits weiträumig in der Umsetzung befindlichen Entwicklung.

Die von den Gemeinden verrechneten Abwassergebühren beinhalten derzeit in der Regel sowohl die Kosten der Schmutz- als auch der Niederschlagswasserableitung und -behandlung. Gebührenmaßstab hierbei ist die bezogene Frischwassermenge.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an



DI Dr. Ernst Fleischhacker
Gesamthafte Ressourcenbewirtschaftung, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Kalkulation, Vergabewesen, Verdingungswesen, Bauabwicklung und Bauabrechnung
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ernst.fleischhacker(at)wassertirol.at