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Wasserdienstleistungen mit Perspektiven

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der WASSER TIROL – WASSERDIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT mbH

(FN 236070m, LG Innsbruck)

  § 1 GELTUNGSBEREICH und UMFANG

1)     Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, welche seitens Wasser Tirol – Wasserdienstleistungsgesellschaft mbH, im Folgenden: „WT“ abgegeben und abgeschlossen werden. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde ausdrücklich die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt.

2)     Bei einander widersprechenden AGBs von WT und Kunden, gelten vorliegende AGBs als gemeinsam vereinbart.  

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

1)     Angebote von WT sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. WT behält sich die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.

2)     Bei WT einlangende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch mindestens vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine darüber hinausgehende Annahmefrist tunlich erscheint.

3)     Der Vertrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch WT als geschlossen.  

§ 3 LEISTUNGEN

1)     Auf sämtliche Leistungen von WT gelangen die Bestimmungen der ÖNORM A 2060, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen – Werkvertragsnorm, zur Anwendung.

2)     Soweit Fristen oder Termine für die Leistungserbringung bestimmt wurden, sind diese nur bei ausdrücklicher schriftlicher Fristenbindung verpflichtend einzuhalten, ansonsten sind diese als unverbindliche Rahmenvorgaben für die zeitliche Leistungserbringung zu werten. Wird die Leistungserfüllung durch Umstände, welche nicht im Bereich von WT liegen, nicht von WT verschuldet oder durch Höhere Gewalt verursacht sind, verzögert, verlängern sich die Fristen dem Hinderungsgrund angemessen. Dem Kunden stehen aus diesem Grund kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ersatzansprüche zu.

3)     Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, ist WT über vorherige schriftliche Bekanntgabe an den Kunden berechtigt, Auftragsleistungen an Sub-Auftragnehmer, welche über die dafür notwendigen fachlichen Eignungen und Berechtigungen verfügen, zu vergeben.  

§ 4 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1)     Primär gelten die auftragsgemäß vereinbarten Entgelte als geschuldet. Sollten diese nicht separat vereinbart worden sein, gelten die aktuellen Preislisten bzw. die in der Auftragsbestätigung der WT genannten Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

2)     Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen binnen sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig.

3)     Für Verzugszinsen gegenüber Unternehmern gelten die Bestimmungen des § 352 UGB. Nicht-Unternehmern gegenüber gilt ein Verzugszinssatz von 8% p.a. als vereinbart. Zudem ist WT berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 10,- einzuheben.

4)     Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils ältesten Forderungen angerechnet.

5)     Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der WT aufzurechnen.

6)     Im Falle des Zahlungsverzuges trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen ist WT jedenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  

§ 5 FACHERGEBNIS, SCHUTZ des GEISTIGEN EIGENTUMS

1)     Die beauftragten Leistungen werden - sofern nichts anderes vereinbart ist - dem Kunden von WT in Form eines „Fachergebnisses“ übermittelt. Das Fachergebnis ist ein nach dem Urheberrecht geschütztes Werk von WT.

2)     Die Vervielfältigung der Fachergebnisse auf Papier oder einem ähnlichen Träger nur zum eigenen Gebrauch oder zur vertraglich vereinbarten Nutzung gestattet.

3)     Eine sonstige Weitergabe an Dritte sowie eine Veröffentlichung der Fachergebnisse ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von WT gestattet.

4)     WT verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Schutzrechte, insbesondere Werknutzungsrechte, an dem Fachergebnis. Werknutzungsbewilligungen und/oder Werknutzungsrechte  werden an Kunden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übertragen.  

§ 6 DATENVERARBEITUNG

1)     WT ist berechtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, personenbezogene oder wirtschaftliche Daten des Kunden zu speichern und zu verarbeiten sowie an Sub-Unternehmer übermitteln und von diesen im Rahmen der Vertragsabwicklung verwenden zu lassen.  

§ 7 SORGFALTSMASSSTAB, HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1)     WT führt die Vertragserfüllung und -abwicklung nach dem Stand der Technik durch.

2)     WT haftet gegenüber einem Vertragspartner, der Unternehmer ist - gleichgültig, aus welchem Titel - nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung von WT ist dabei auf den positiven Schaden begrenzt; die Haftung von WT für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters ist die Haftung von WT mit der von der Betriebshaftpflichtversicherung von WT gedeckten Schadenssumme begrenzt.

3)     Schadenersatzansprüche und inhaltliche gleichartige Ansprüche sind von Kunden, die Unternehmer sind, innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen, widrigenfalls die Haftung von WT ausgeschlossen wird.

4)     Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit von WT ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.

5)     Beschwerden, Einsprüche, Anregungen sind zu richten an:        Wasser Tirol – Wasserdienstleistungs-GmbH, Salurnerstr. 6, 6020 Innsbruck,       Tel.: +43 512 209100-1000, E-Mail: office@wassertirolbuero.at.  

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, sind wie folgt beschränkt:

a.     In Fällen, in denen Schadenersatzverpflichtungen im Sinne vorstehender Bestimmungen ausgeschlossen sind, sind auch Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

b.    Der Kunde hat eine umfassende Untersuchungs- und Rügeobliegenheit hinsichtlich des übermittelten Fachergebnisses oder der vereinbarten andersartigen Erfüllung. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der §§ 377f UGB gilt ungeachtet der inhaltlichen Qualifikation des zwischen dem Kunden und der WT andererseits Zustande gekommenen Vertrages.

c.     Bei verdeckten oder sonst nicht erkennbaren Mängeln ist der Kunde bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche sowie sonstiger Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche verpflichtet, innerhalb von sieben Werktagen, nachdem der Mangel bekannt geworden ist oder hätte bekannt werden müssen, Mängelrüge unter umfassender Beschreibung des Mangels zu erstatten, widrigenfalls die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen wird. Die Gewährleistungsfrist läuft ab Übermittlung des schriftlichen Fachergebnisses.  

§ 9 ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND

1)     Erfüllungsort ist – sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde – der jeweilige Sitz der WT, 6020 - Innsbruck, oder für Labortätigkeiten, das Labor für Umweltanalytik, 6430 – Ötztal Bahnhof.

2)     Für Streitigkeiten aus Verträgen mit WT, welcher Art auch immer, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der WT in 6020-Innsbruck zuständig.

3)     Auf vorliegende Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPRG und EVÜ sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.  

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1)    Vereinbarungen auf Basis dieser AGBs bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden.